Mitversicherung fehlender Zähne
Verfasst: Di 27. Apr 2010, 21:55
Ich habe eine Frage zu der Klausel "mitversicherte fehlende Zähne":
Was bedeutet das? Denn wenn bereits bei Vertragsabschluss ein Zahn fehlt, wird der Zahnersatz dafür doch nicht übernommen. Was bedeutet dann mitversichert?
Danke Renate
Was bedeutet das? Denn wenn bereits bei Vertragsabschluss ein Zahn fehlt, wird der Zahnersatz dafür doch nicht übernommen. Was bedeutet dann mitversichert?
Danke Renate