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Wie hoch sind die gesetz. Pflegesätze bei häuslicher Pflege?

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Wie hoch sind die gesetz. Pflegesätze bei häuslicher Pflege?

Beitragvon Tatonka am Mi 15. Okt 2008, 22:39

Vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage zu den Pflegestufen.

Ich habe noch eine Frage: :arrow:

Können Sie mir den auch sagen wie hoch die zu erwartenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege sind?

Danke für Ihre Hilfe.
Tatonka
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Re: Wie hoch sind die gesetz. Pflegesätze bei häuslicher Pflege?

Beitragvon Claudia am Di 21. Okt 2008, 07:44

Hallo Tatonka,

danke für nette Antwort. Hier kommt die Antwort auf die Frage nach der Höhe der Pflegesätze.

Grundsätzlich wird zwischen häuslicher Pflege (Familie, Verwandte, Bekannte) und Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst unterschieden.

Zum 01.Juli 2008 wurde auf Grund der Gesetzesänderung in der Pflegeversicherung die Sätze leicht angehoben und sehen nun wie folgt aus:

Bei der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung folgende Sachleistungen erstattet:

Pflegestufe I = 420,00 EUR
Pflegestufe II = 980,00 EUR
Pflegestufe III = 1.470,00 EUR

Bei der Pflege durch Angehörige oder Freunde werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung folgende Geldleistungen erstattet:

Pflegestufe I = 215,00 EUR
Pflegestufe II = 420,00 EUR
Pflegestufe III = 675,00 EUR

Sach- und Geldleistungen können kombiniert in Anspruch genommen werden. Hierbei können sowohl Pflegeleistungen der Pflegedienste für die häusliche Pflege als „Sachkosten“ abgerechnet werden als auch der dabei nicht verbrauchte Anteil am Höchstbetrag als „Geldleistung“ für Pflegepersonen beansprucht werden.Beispiel: 80 % des Höchstbetrages der „Sachleistung“ verbraucht, stehen daneben noch 20 % des Pauschalbetrages des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung. So kann die persönliche Pflege durch einen Pflegedienst erfolgen und die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Familienangehörigen.
Claudia
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